Bei schweren Schluckstörungen oder bei ernsthaften Beeinträchtigungen der Atmung kann es lebensrettend sein, eine Trachealkanüle in die Luftröhre einzulegen („Luftröhrenschnitt“).
Das bedeutet zunächst, dass das Sprechen nicht mehr möglich ist, weil die Atmung vollständig über die Kanüle geführt wird und damit weder zur Stimmerzeugung im Kehlkopf (Larynx) noch zum Artikulieren im Mund Luft zur Verfügung steht.
Das kann für die betroffenen Patientinnen und Patienten sehr belastend sein, da die Kommunikation mit den Angehörigen und den behandelnden Fachpersonen erheblich erschwert ist.
Wichtig ist allerdings: Auch mit Trachealkanüle kann man sprechen!
Dies sollte so früh als möglich nach dem Einlegen der Trachealkanüle angegangen werden. Die Kanüle kann so eingerichtet werden, dass der Luftfluss bei der Ausatmung wieder über die oberen Atemwege geführt und das Sprechen damit möglich wird. Gelingt dies bei der aktuell vorhandenen Kanüle nicht, sollte unter fachkundiger Kontrolle eine vorteilhaftere Kanüle eingelegt werden.
Auch Essen und Trinken sind mit einer Trachealkanüle unter bestimmten Bedingungen möglich. Voraussetzung ist allerdings eine professionelle Schluck-Abklärung, um Komplikationen und negative Langzeitfolgen zu vermeiden.
Sprechen, Essen und Trinken sind selbst möglich, wenn Patientinnen und Patienten über eine Trachealkanüle beatmet werden. Auch hier gelingt es in der Regel mindestens zeitweise, den Betroffenen das Sprechen zu ermöglichen. Zentral ist auch hier, die Ausatemluft wieder über die oberen Atemwege zu führen. Wenn Sprechen und Schlucken an und für sich betroffen sind, kann mit diesen Voraussetzungen in den entsprechenden Therapien gezielt daran gearbeitet werden.
Weitere Erklärungen und Informationen zum Thema Trachealkanülen finden Sie unter "Kanülenmanagement bei Dysphagie", im Artikel „Trachealkanüle - Segen oder Fluch“ oder sehr ausführlich im Buch „Trachealkanülen-Management – In sicheren Schritten Richtung Dekanülierung“, bereits in 4. Auflage erschienen im Schulz-Kirchner Verlag.